- gelten
- gẹl·ten; gilt, galt, hat gegolten; [Vt] 1 etwas gilt etwas etwas hat einen bestimmten Wert ≈ etwas zählt etwas: ,,Was gilt die Wette?" - ,,Zwei Flaschen Sekt"; Deine Meinung gilt hier nichts!;[Vi] 2 etwas gilt etwas kann eine bestimmte Zeit lang oder unter bestimmten Umständen rechtmäßig benutzt oder angewandt werden ≈ etwas ist gültig <ein Ausweis, eine Fahrkarte, eine Regel, eine Vorschrift>: Die Fahrkarte gilt eine Woche; nach geltendem Recht; Der Pass gilt nicht mehr, er ist gestern abgelaufen3 etwas gilt für jemanden / etwas etwas betrifft jemanden / etwas: Das Rauchverbot gilt nur für Inlandflüge4 etwas gilt jemandem / etwas etwas ist für jemanden / etwas bestimmt, an jemanden / etwas gerichtet: Der Gruß galt dir; Der Schuss, der den Hund traf, hatte eigentlich dem Hasen gegolten5 etwas gilt etwas (Dat) geschr; etwas ist auf ein bestimmtes Ziel gerichtet: All sein Hoffen und Sehnen galt der Erlangung der Freiheit6 jemand / etwas gilt als etwas / veraltend auch für etwas jemand / etwas hat nach Meinung vieler Menschen eine bestimmte Eigenschaft ≈ jemand / etwas wird als etwas angesehen: Diese Straße gilt als gefährlich; Er gilt als großer Künstler7 etwas gilt etwas ist nach den (Spiel)Regeln erlaubt oder gültig: Das Tor gilt nicht, weil ein Spieler im Abseits stand8 etwas gelten lassen etwas als rechtmäßig oder gerechtfertigt akzeptieren ≈ etwas zulassen ↔ etwas zurückweisen <einen Einwand, eine Entschuldigung, einen Widerspruch gelten lassen>;[Vimp] 9 es gilt + zu + Infinitiv geschr; jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem etwas getan werden muss: Jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren; Es gilt, keine Zeit zu verlieren10 es gilt etwas geschr veraltend; es geht um etwas (das irgendwie gefährdet ist): Es galt ihr Leben|| ID Das gilt nicht! gespr; das ist unfair; etwas geltend machen geschr; ein Recht o.Ä. in Anspruch nehmen
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.